Gemeindegesang bei Gottesdiensten und Beisetzungen in geschlossenen Räumen und im Freien ist grundsätzlich ab sofort wieder möglich. Liegt die 7-Tage-lnzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, ist Gemeindegesang in geschlossenen Räumen untersagt. Nach wie vor besteht die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes während des Gottesdienstes und auch während des Gemeindegesangs.

Nach wie vor werden wir zunächst keine Gotteslob-Bücher auslegen. Bitte bringen Sie Ihre eigenes Gotteslob mit zum Gottesdienst.