Ist aus Ihrer Familie oder dem Freundeskreis ein lieber Mensch verstorben, nehmen Sie baldmöglichst Kontakt zu Ihrer Gemeinde auf. Mit Ihrem Geistlichen oder den Beauftragten für den Beerdigungsdienst besprechen Sie dann ggf. die Aussegnung in Ihrem Haus und die Feier des Trauergottesdienstes. Je nach den örtlichen Gegebenheiten werden diese Gottesdienste in der Kirche oder auf dem Friedhof gefeiert. Die Feier eines Requiems bzw. der Messintentionen erfragen Sie bitte in Ihrem Pfarrbüro oder direkt bei Ihrem Pfarrer.
Sterben, Tod und Trauer
Kaum ein Mensch möchte sich mit dem Thema „Sterben / Tod“ befassen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wie Sie selbst und Ihre Angehörigen mit diesen Fragen umgehen wollen, welche Form aus der Vielfalt der Bestattungsmöglichkeiten Ihnen und ggf. den Angehörigen entspricht. Gerade der alleinstehende Mensch braucht Regelungen, wer aus dem Familien- oder Bekanntenkreis die nötigen Vollmachten und Kenntnisse bekommen soll, um im Todesfall die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen.
Der christliche Glaube gibt uns die Möglichkeit, der Verzweiflung und Endgültigkeit des Abschieds von Verstorbenen mit der österlichen Botschaft zu begegnen, die uns den Weg Jesu durch den Tod in die Auferstehung verkündet. Darum ist es hilfreich, schon vor und auf dem Sterbeweg eine geistliche Begleitung anzunehmen.
Den Abschied gestalten
Bei einem natürlichen Tod im Privathaus können Sie den Abschied Ihrer Verstorbenen in aller Ruhe, mit Zeit und ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Nach Eintritt des Todes verbleiben Ihnen 36 Stunden Zeit, bis der Leichnam von einem Bestatter abgeholt werden muss. Die Abläufe beim Tod im Krankenhaus und Pflegeheim werden von der jeweiligen Einrichtung mit Ihnen besprochen.
Im Falle eines unnatürlichen Todes (Unfall, Suizid, Verbrechen) oder einer ungeklärten Todesursache (z.B. der plötzliche Tod eines jüngeren Menschen oder Kindes) wird die Polizei / Kriminalpolizei hinzugezogen und muss ggf. den Leichnam beschlagnahmen, bis nach Bewertung aller ermittelten Einzelheiten die Staatsanwaltschaft die Freigabe erteilt. Für die Betroffenen in dieser Situation steht kurzfristig die Notfallseelsorge zur Begleitung zur Verfügung. Während der Beschlagnahme kann der Verstorbene von Angehörigen oder Freunden nicht aufgesucht werden. Nach der Freigabe entscheiden die Angehörigen über das weitere Vorgehen.
Bestatter und Friedhöfe
Viele Formalitäten kann Ihnen ein Bestatter abnehmen – je gründlicher Sie sich rechtzeitig damit vertraut machen, umso besser behalten Sie selbst im Trauerfall die Übersicht und fühlen sich von den vielen Entscheidungen nicht überfordert.
Es gibt in Heilbronn mehrere Friedhöfe in Heilbronn mit einer großen Vielfalt von Bestattungsmöglichkeiten. Nach der ersten Entscheidung über Erd- oder Feuerbestattung gibt es verschiedene Grabformen mit Namensgebung und persönlicher Gestaltung bis hin zu der anonymen Bestattung, bei der aber die Angehörigen die Beisetzung miterleben und gestalten können.
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